BSSB-Mitteilung zum ZMI-Client
Bitte melden Sie unbedingt alle Mitglieder, die zum Jahresende 2017 den Verein verlassen haben, bis zum 15. Januar 2018 ab. Ab dem 16. Januar ist eine rückwirkende Abmeldung für das Beitragsjahr 2018 nicht mehr möglich.
Im Feld „Austrittsdatum Verein" muss zwingend als Austrittsdatum ein Datum aus dem Jahr 2017 (z. B. 21. 12. 2017) eingetragen sein. Anderenfalls wird auch für diese Mitglieder für das Beitragsjahr 2018 die Verbandsabgabe erhoben!